Erläuterung zum Heckenschnitt


Die Heckenhöhe innerhalb der Kleingartenfläche beträgt 1,25 m. An den Außengrenzen der Anlage sind oftmals höhere Bepflanzungen zulässig, z. B. 1,50 m oder höher. Ein starker oder erheblicher Rückschnitt von Hecken ist in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres aus Naturschutzgründen verboten. Erlaubt sind in jedem Fall Schönheitsschnitte der Hecke.

Nähere Informationen dazu findest du auf der Seite des Bezirksverbandes Berlin unter https://www.gartenfreunde-berlin.de/service/alles-was-recht-ist/hecken-klare-regeln-fuer-den-gruenen-sichtschutz-/9594

Foto: SPR